Die Kirche setzt sich durchaus für die Menschenrechte in der Welt ein, z. B. in Kolumbien. Dafür möchte ich einen Artikel aus dem Hamburger Abendblatt vom 05. Dez. 2008 zitieren, der online nicht verfügbar ist:
Menschenrechte in Kolumbien
Landesbischöfin Maria Jepsen hat die Bürger in Deutschland aufgefordert, die Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien nicht einfach so hinzunehmen. „Ich weiß, dass es wichtig ist, dass wir in Deutschland die Stimme erheben“, sagte Jepsen gestern. Auch mit Blick auf den 60. Jahrestag der Menschenrechtserklärung am 10. Dezember betonte sie, wenn Menschen bedroht würden, könne das niemanden ruhig lassen. „Ich bin immer wieder erstaunt, wie wir hier wirtschaftliche Beziehungen mit den Ländern pflegen, ohne darauf strikt genug hinzuweisen.“ Der aus Kolumbien angereiste Menschenrechtsanwalt Alirio Uribe Muñoz sagte, Hunderte Menschen verschwänden spurlos, viele würden getötet. Allein dieses Jahr rechne er mit bis zu 500 000 Vertriebenen. (dpa)
Den Einsatz für die Menschenrechte finde ich gut. Nur wirkt er etwas unglaubwürdig, wenn man sich die Kindesmissbrauchsfälle und den Umgang innerhalb der Kirche damit anschaut. Denn wer die Einhaltung der Menschenrechte von anderen fordert, sollte sie zuerst einmal selber einhalten.
Dass die schwächsten unserer Gesellschaft, die Kinder, einen besonderen Schutz brauchen ist jedem klar. Schauen wir uns doch mal an welche Rechte dieser Kinder aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Kirche gebrochen hat (es handelt sich hierbei nur um Auszüge der entsprechenden Artikel):
Artikel 1 – Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Artikel 2 – Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, …
Artikel 3 – Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 5 – Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 7 – Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Artikel 8 – Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 12 – Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
Mit dem Missbrauch der Kinder und der anschließenden Vertuschung durch die Kirche, hat diese also gleich eine ganze Reihe von Menschenrechten verletzt. Abgesehen davon wurde gegen die eigenen Regeln, wie das Zölibat verstoßen.
Da wundert es schon ein wenig, dass die Kirche noch nicht als kriminelle Vereinigung zur Behinderung der Strafverfolgung angeklagt wurde. Außerdem wäre ein Prozess wegen Menschenrechtsverletzung in Straßburg fällig. Andererseits ist der Vatikan ja nicht nur der Sitz des Oberhauptes der katholischen Kirche, sondern auch ein eigenständiger Staat. Dieser Staat ist weder Mitglied im Europarat noch in der UNO. Dies entbindet den Vatikan natürlich nicht davor die Menschenrechte einzuhalten, zumal er dies ja selbst von anderen Ländern fordert, zeigt aber wie gering das Interesse ist, sich selber an solche Rechte zu halten.
Sicherlich genießt der Vatikan aufgrund seiner religösen Stellung und der Geschichte eine Sonderstellung. Aber auch gerade die Geschichte und die aktuellen Praktiken im Umgang mit Menschenrechten zeigt, dass man diesem Staat zu viel hat durchgehen lassen. Ohne Druck von außen, der die Einhaltung der Menschenrechte durchsetzt, wird man dort immer versuchen alles zu Vertuschen und so weiter machen wie bisher.
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