Schon oft haben übergeordnete Gerichte Deutschland ermahnt die Gleichberechtigung anzuerkennen und gleichgeschlechtliche Paare, nicht zu benachteiligen. Beispielsweise bei der Rente oder bei der Adoption.
Den Christdemokraten ist die christliche Ehe wichtig und sie wollen sie bewahren. Allerdings scheint unserem homosexuellen Außenminister Westerwelle die gleichgeschlechtliche Ehe, ebenfalls nicht wichtig zu sein. Bei einer Abstimmung im Bundestag stimmte die FDP mit der Regierungsmehrheit gegen die Gleichstellung.
Horst Seehofer von der CSU wird nicht müde zu betonen, dass die Familie im christlichen Sinne einen besonders hohen Stellen wert hat. Deswegen hat er auch gleich mehrere Familien gegründet.
Leider gibt es keine Mindestqualifikation für Politiker. Die meisten von ihnen kommen direkt von den Jugendorganisationen der Parteien ins Parlament, ohne vorher einmal richtig gearbeitet zu haben. Ole von Beust ehemaliger CDU-Bürgermeister von Hamburg wartete solange bis er die maximale Rente bekam und trat dann zurück. Weit entfernt vom Rentenalter für normal Sterbliche. Soviel zum Thema Gleichheit vor dem Gesetz. In einem Interview in der Welt vom 30. März 2013 gibt er sein Halbwissen zum Besten – Zitat:
… Das gilt besonders für die CDU als christliche Partei
Sollte die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl die Einführung der Homo-Ehe beschließen?
Ja, auch mit Blick auf das erwartete Urteil des Verfassungsgerichtes zum Ehegattensplitting. Ein klarer Beschluss der Exekutive ist besser, als sich alles vom Gericht vorschreiben zu lassen.
Zum Thema CDU-Politik und christlich muss nichts mehr gesagt werden. Vor der Wahl wird Bundeskanzlerin Merkel nichts unpopuläres mehr entscheiden, dies hat sie bereits verlautbaren lassen. Diese Strategie hat sie vom Altkanzler Kohl gelernt, der auch immer alles ausgesessen hat.
Der entscheidende Punkt an der Aussage von Beust ist aber, dass er die Exekutive mit der Legislative verwechselt. Gesetzte werden in unserer Demokratie immer noch von der Legislative beschlossen. Wenn also die Gesetze die gleichgeschlechtliche Ehe benachteiligen und somit gegen die Gleichberechtigung verstoßen muss dies von der Legislative korrigiert werden. Aber was will man von einem Politiker vom Kaliber von Beust schon erwarten, der ja nur Jura studiert hat und als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen ist. In unserem System lernt man als Jurist sowieso eher die Rechtsverdrehung, als das Recht anzuwenden. Anders sind die vielen Rechtsverstöße gar nicht mehr zu erklären, obwohl der Bundestag voller Juristen ist.
Es ist ja auch so schön einfach auf das Grundgesetz zu schwören, wenn man gar nicht weiß was da drinnen steht
Ich glaube du erkennst nicht den wahren Kern in der Aussage von von Beust: Die Trennung zwischen Legislative und Exekutive steht auf dem Papier. Die Regierung steht auf der Seite der Exekutive, das Parlament auf der Seite der Legislative. Rein theoretisch kann das Parlament Gesetzesvorschlaege der Regierungen ablehnen und natuerlich kann die Exekutive Entscheidungen des Parlamentes nicht stoppen. ABER: Die Regierung wurde von der sogenannten Regierungskoalition (bestehend aus den Regierungsfraktionen) gewaehlt und leider beugen sich die Fraktionen im Regelfall den Entscheidungen der Fraktionsspitzen (Fraktionszwang, der natuerlich auf dem Papier unzulaessig ist), welche sich aus Macht- bzw. PR-Gruenden den Entscheidungen des Kabinetts beugen. Also hat die Regierung (Exekutive) starken Einfluss auf die Legislative (Parlament). Empirisch wird man so gut wie keine relevante Entscheidung des Parlamentes finden, die wirklich dem Wille der Regierung widerspricht (zur Not leiht die Opposition genug stimmen, um das Baby zu schaukeln). Momentan kippt sogar die SPD im Bundesrat um, wenn es um Entscheidungen der Regierung geht (-> Leitungsschutzrecht). Das meint Ole von Beust. Formaljuristisch ist das natuerlich unzulaessig, aber das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wenn man sich das anschaut kann man beinahe sagen, dass sowohl die USA als auch die EU eine striktere Trennung der Gewalten als die BRD. Aber rein politikwissenschaftlich ist eine wirkliche Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative unmoeglich. Sogar das Bundesverfassungsgericht ist bei seinen Entscheidungen nicht voellig frei. Das hat man bei den Entscheidungen zur VDS, dem Bundestrojaner und dem Fiskalpakt gesehen. Ganz abgesehen davon, dass die Verfassungrichter von den Parteien vorgeschlagen werden. Dieselben Parteien, die im Parlament arbeiten und ggf. die Regierung stellen.
Hallo onroda, danke für deinen fundierten ausführlichen Kommentar.
Ich habe lange Zeit darüber nachgedacht und es sind mir 2 Beispiele dafür eingefallen wo sich die Legislative gegen die Exekutive durchgesetzt hat. 1982 kündigte die FDP die Koalition mit der SPD auf und machte dadurch Kohl zum Bundeskanzler. In Hessen hat die Opposition gegen die Regierung die Abschaffung der Studiengebühren durchgesetzt.
Zwei Ausnahmen bestätigen ja eher die Regel. Es gibt keine klare Gewaltenteilung in Deutschland was eine der Grundvoraussetzungen für eine Demokratie ist. Ich glaube genau dies wollte von Beust wahrscheinlich versteckt in dem Interview sagen. Es gibt keine Gewaltenteilung und ihr seid zu blöd es zu merken und euer Recht einzufordern und deswegen kann ich sowas in einem Interview sagen.
Ich würde mich freuen, wenn du häufiger meine Blog-Artikel kommentierst
cu Nerd6 …