2 comments on “Warum keine Gleichberechtigung für die gleichgeschlechtliche Ehe?

  1. Ich glaube du erkennst nicht den wahren Kern in der Aussage von von Beust: Die Trennung zwischen Legislative und Exekutive steht auf dem Papier. Die Regierung steht auf der Seite der Exekutive, das Parlament auf der Seite der Legislative. Rein theoretisch kann das Parlament Gesetzesvorschlaege der Regierungen ablehnen und natuerlich kann die Exekutive Entscheidungen des Parlamentes nicht stoppen. ABER: Die Regierung wurde von der sogenannten Regierungskoalition (bestehend aus den Regierungsfraktionen) gewaehlt und leider beugen sich die Fraktionen im Regelfall den Entscheidungen der Fraktionsspitzen (Fraktionszwang, der natuerlich auf dem Papier unzulaessig ist), welche sich aus Macht- bzw. PR-Gruenden den Entscheidungen des Kabinetts beugen. Also hat die Regierung (Exekutive) starken Einfluss auf die Legislative (Parlament). Empirisch wird man so gut wie keine relevante Entscheidung des Parlamentes finden, die wirklich dem Wille der Regierung widerspricht (zur Not leiht die Opposition genug stimmen, um das Baby zu schaukeln). Momentan kippt sogar die SPD im Bundesrat um, wenn es um Entscheidungen der Regierung geht (-> Leitungsschutzrecht). Das meint Ole von Beust. Formaljuristisch ist das natuerlich unzulaessig, aber das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wenn man sich das anschaut kann man beinahe sagen, dass sowohl die USA als auch die EU eine striktere Trennung der Gewalten als die BRD. Aber rein politikwissenschaftlich ist eine wirkliche Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative unmoeglich. Sogar das Bundesverfassungsgericht ist bei seinen Entscheidungen nicht voellig frei. Das hat man bei den Entscheidungen zur VDS, dem Bundestrojaner und dem Fiskalpakt gesehen. Ganz abgesehen davon, dass die Verfassungrichter von den Parteien vorgeschlagen werden. Dieselben Parteien, die im Parlament arbeiten und ggf. die Regierung stellen.

  2. Hallo onroda, danke für deinen fundierten ausführlichen Kommentar.

    Ich habe lange Zeit darüber nachgedacht und es sind mir 2 Beispiele dafür eingefallen wo sich die Legislative gegen die Exekutive durchgesetzt hat. 1982 kündigte die FDP die Koalition mit der SPD auf und machte dadurch Kohl zum Bundeskanzler. In Hessen hat die Opposition gegen die Regierung die Abschaffung der Studiengebühren durchgesetzt.

    Zwei Ausnahmen bestätigen ja eher die Regel. Es gibt keine klare Gewaltenteilung in Deutschland was eine der Grundvoraussetzungen für eine Demokratie ist. Ich glaube genau dies wollte von Beust wahrscheinlich versteckt in dem Interview sagen. Es gibt keine Gewaltenteilung und ihr seid zu blöd es zu merken und euer Recht einzufordern und deswegen kann ich sowas in einem Interview sagen.

    Ich würde mich freuen, wenn du häufiger meine Blog-Artikel kommentierst :)

    cu Nerd6 …

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